Umwelt und Ökologie
Wasserstraßen sind mehr als nur Verkehrswege. Sie sind integraler Bestandteil der Natur. Aus diesem ganzheitlichen Verständnis heraus begreifen wir uns als Vermittler, wenn wirtschaftliche mit ökologischen Interessen in Konflikt geraten, und haben stets auch die Belange der Natur im Auge. Deshalb gehen Bauwerke an Wasserstraßen, die in die Natur eingreifen, mit umfangreichen Ausgleichsmaßnahmen einher.
Unsere Wasserstraßen sind auf vielfältige Weise genutzte Lebensadern. Wir nutzen als wissenschaftliches Institut die Bundesanstalt für Gewässerkunde bei der kontinuierlichen Dokumentation ihres Zustandes. Wir geben kompetente Antworten auf Machbarkeitsfragen und vermitteln zwischen unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen.
Als Eigentümerin der Bundeswasserstraßen ist die WSV nicht nur für die verkehrliche, sondern auch für die wasserwirtschaftliche und ökologische Unterhaltung der Wasserstraßen zuständig. Bei der Durchführung von Unterhaltungsmaßnahmen sind neben den Anforderungen der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auch naturschutzfachliche Ziele wie bspw. Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutz-Richtlinie) zu beachten. Dazu müssen ökologische und verkehrliche Ziele so weit wie möglich in Einklang gebracht werden.
Bundesprogramm Blaues Band Quelle: BMVI
Ökologische Durchgängigkeit
Im Jahr 2000 wurden mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) umfangreiche Neuregelungen für den Gewässerschutz und die Wasserwirtschaft in Europa geschaffen. Ziel der WRRL ist es, dass möglichst viele Fließgewässer, Seen und das Grundwasser innerhalb eines Vierteljahrhunderts einen guten Zustand erreichen.
Zu den erforderlichen Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen gehört die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Flüssen. Fischen und wirbellosen Kleinlebewesen soll die ungehinderte Wanderung stromauf und stromab zwischen ihren typischen Nahrungs-, Laich- und Rückzugslebensräumen ermöglicht werden. Sofern der Rückbau von Querbauwerken nicht möglich ist, werden an den Staustufen Fischaufstiegsanlagen, sogenannte Fischtreppen, errichtet oder kleine Umgehungsgerinne angelegt.
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und damit auch das WSA Ems-Nordsee ist dem Naturschutz verpflichtet. Bei der Planung und Umsetzung von Verkehrsvorhaben wird daher sorgfältig darauf geachtet, so wenig wie möglich in den Naturhaushalt einzugreifen. So kommen die Schonung einzelner Uferabschnitte oder Baumaßnahmen nur auf eine Uferseite in Betracht. Nicht immer kann aber auf einen Eingriff verzichtet werden. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft werden entsprechend den Naturschutzgesetzen ausgeglichen.
Planung und Umsetzung einer Kompensation (Tergast)
Blaues Band Deutschland
Das ist das Ziel des Bundesprogramms Blaues Band Deutschland, einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium. Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit und Erholung.