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Aufgaben

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Ems-Nordsee ist innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches sowohl für den Ausbau und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen als auch für den Neubau und die Unterhaltung der bundeseigenen Anlagen verantwortlich. Somit wird der im Grundgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz verankerte gesetzliche Auftrag auf Ortsebene konkret umgesetzt. Es ist damit für alle Belange der Berufs- und Freizeitschifffahrt Ihr Ansprechpartner vor Ort.

  • Strompolizei nach Bundeswasserstraßengesetz
  • Schifffahrtspolizei nach Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung
  • Gewährleistung von sicheren Verkehrswegen: Verkehrsüberwachung und Verkehrsregelung
  • Betrieb von schwimmenden und festen Seezeichen: Sicherstellung der Funktionsfähigkeit und des störungsfreien Betriebes
  • Fahrwasserunterhaltung: Regelmäßige Peilungen sowie Baggerarbeiten zum Erhalt ausreichender Fahrwassertiefen
  • Bauwerksinstandhaltung: Instandhaltung und sicherer Betrieb der Schleusen, Wehre, Brücken sowie der Ufer und Seezeichen
  • Neubaumaßnahmen: Anpassung der Wasserstraßen an die Belange der Schifffahrt
  • Dienstleistungen: Ansprechpartner für Berufsschifffahrt, Freizeitschifffahrt und Anlieger