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Liegenschaften

Die Bundeswasserstraßen sind privatrechtliches Eigentum des Bundes im Sinne des bürgerlichen Rechts. Ihre öffentlich-rechtliche Zweckbindung als Verkehrsweg hat jedoch Vorrang vor privaten Interessen. Die Liegenschaften - rund 232.000 ha Wasserflächen (ohne Seewasserstraßen) und 20.000 ha Landflächen - werden von den Wasserstraßen- und Schifffahrtsämtern verwaltet. Für das liegenschaftsbezogene Flächenmanagement steht ein modernes Liegenschaftsinformationssystem (LIS) zur Verfügung. Darin werden rund 65.000 Flurstücke, 4.000 Pfandrechte sowie 47.000 Nutzungsverträge geführt. Die Geschäftsprozesse für die Vermietung und Verpachtung, Steuern und Abgaben, Grundstücksbewertung sowie den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken werden durch einen interaktiven Workflow unterstützt.

Die Verwaltungsvorschrift VV-WSV 2604 Nutzungsentgelte ist das von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) bei der Verwaltung der Bundeswasserstraßen zu beachtende Regelwerk zur Ermittlung privatrechtlicher Nutzungsentgelte (Miete, Pacht, Gestattung).

Nutzungsentgelte für die Sport und Freizeitschifffahrt in und an Bundeswasserstraßen

Die WSV verwaltet ca. 15.500 Verträge der Sport- und Freizeitschifffahrt, davon ca. 650 Verträge gemeinnütziger Vereine (ca. 4 %). Grundlage für die Entgeltermittlung ist die VV-WSV Nutzungsentgelte.

Im April 2021 wurde ein neues Nutzungsentgeltkonzept (basierend auf dem Wassertourismuskonzept des BMVI von 2016) für die Sport- und Freizeitschifffahrt eingeführt. Der bisher geltende Entgeltrahmen wurde abgelöst. Für das gesamte Bundesgebiet gibt es fünf Entgeltstufen. Die einzelnen
Bundeswasserstraßen wurden entsprechend ihrer Attraktivität und Bedeutung für die Sport- und Freizeitschifffahrt den Entgeltstufen zugeordnet.

Es wurden vier Kriterien zugrunde gelegt:

  • Wasserstraßenkategorie, gemäß Netzkategorisierung der Bundeswasserstraßen unterteilt in Kern- und Nebennetz (das geringere Güterverkehrsaufkommen im Nebennetz wirkt sich vorteilhaft auf die Sport- und Freizeitschifffahrt aus),
  • Wasserstraßenart (z. B. Seen und seenartige Erweiterungen, staugeregelter Fluss, Bucht/Haff, offene Küste, Tidebereich etc.) (Wasserstraßenausdehnung, Wasserstände, Ufergestaltung, Verlauf etc. haben direkten Einfluss auf die Attraktivität der Wasserstraße),
  • Nutzungen der Sport- und Freizeitschifffahrt pro Stromkilometer,
  • Nutzfläche pro Stromkilometer.
EntgeltstufeEntgelt [€/m²]
sehr hoch2,00
hoch1,70
mittel1,40
gering1,10
sehr gering 0,80