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Sportbootvermietung

Kleinfahrzeuge, die gegen Entgelt zum befahren der Bundeswasserstraßen an wechselnde Mieter vermietet werden, benötigt ein Bootszeugnis gemäß der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV).

Ein Sportboot darf nur vermietet werden, wenn es dafür technisch zugelassen ist.

Wie weise ich nach, dass mein Kleinfahrzeug technisch zugelassen ist?

Gemäß §5 Abs. 4 der BinSch-SportbootVermV kann die Fahrtauglichkeit entweder aufgrund von einer gültigen Konformitätserklärung bei Neufahrzeugen für 10 Jahre nachgewiesen werden oder bei nicht Neufahrzeugen aufgrund eines Gutachten eines hierfür zugelassenen Gutachters. Der Gutachter selbst bestimmt für welchen Zeitraum er das Kleinfahrzeug abnimmt.

An welches Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt muss ich mich wenden?

Zur Durchführung der BinSch-SportbootVermV ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zuständig,

1.     in dessen Amtsbezirk das Sportboot seinen ständigen Liegeplatz hat oder sich die Betriebsstätte befindet oder

2.     das dem Sitz des Unternehmens am nächsten liegt.

Was benötige ich für die Ausstellung eines Bootszeugnisses?

Um ein Bootszeugnis ausgestellt zu bekommen, benötigt das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

  •         einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Ausstellung eines Bootszeugnisses
  •         eine Kopie des Personalausweises des Firmeneigentümers
  •         eine Kopie der Konformitätserklärung/ des Gutachtens
  •         ggf. ist eine Beteiligung der zuständigen Berufsgenossenschaft notwendig. 

Kosten gem. Binnenschifffahrtskostenverordnung

 

Ausstellung99,60 €
Verlängerung69,90 €
Eintragung einer Änderung69,90€
Ersatz eines Bootszeugnisses69,90 €

Weitere Informationen in Bezug auf die Sportbootvermietung finden Sie in der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung via unten stehenden ELWIS Link.

 

Downlaod Bootszeugnis

Informationen via ELWIS zur Vermietung von Sportbooten und der Verordnung