Navigation und Service

Sportbootanmeldung

Wann muss ich mein Sportboot/Kleinfahrzeug registrieren und wann nicht?

Grundsätzlich gilt ein Sportboot mit einer Höchstlänge von weniger als 20m, ohne Ruder und Bugsprit, als Kleinfahrzeug.

Kleinfahrzeuge unter einer Nutzleistung von 2,21 kW

Kleinfahrzeuge, welche unter einer Nutzleistung von 2,21 kW liegen (z.B. Ruderboote und Kanus) und die Bundeswasserstraße befahren möchten unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Gemäß §2.02 der BinSchStrO müssen diese Kleinfahrzeuge einen Namen sowie den Heimathafen-/ort in mindestens 10 cm großen lateinischen Buchstaben außen tragen. Der Name sowie die Adresse des Eigentümers müssen innen im Boot an einer gut sichtbaren Stelle fest angebracht werden.

Auf eigenen Wunsch des Eigentümers kann jedoch auch ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge ausgestellt werden.  

Kleinfahrzeuge über einer Nutzleistung von 2,21 kW

Kleinfahrzeuge, welche über einer Nutzleistung von 2,21 kW liegen und die Bundeswasserstraßen befahren möchten, müssen gemäß §2 Abs. 1 der KlFzKV ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Amtliche Kennzeichen können von jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt deutschlandweit ausgestellt werden, hierbei gibt es keinen Bezug auf den Wohnort des Eigentümers.

Amtlich anerkannte Kennzeichen können beim deutschen Motoryachtverband e.V, beim deutschen Segler-Verband e.V. oder beim Allgemeinen Deutschen Automobilclub e.V. beantragt werden.

Um Ihr Kleinfahrzeug beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zu registrieren, benötigen wir:

  •        einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens
  •        eine Kopie Ihres gültigen Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  •        eine Kopie des Kaufvertrages von Boot und Motor
  •        ggf. den originalen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen

Diese Unterlagen können Sie uns gerne per Post oder per Mail zuschicken. Die Adressen sowie die Email-Adresse der Standorte in Emden und Meppen finden Sie hier.

Kosten gem. Binnenschifffahrtskostenverordnung
Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens29,70 €
Ausstellung einer Ersatzausfertigung des Ausweises14,85 €
Eintragsänderung der Eigentumsverhältnisse14,85 €
Eintragsänderung von Name, Anschrift oder von technischen Angaben14,85 €

Die Öffnungszeiten der Schifffahrtsbüros finden Sie hier. Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Zusatzinformationen

Schifffahrtsbüro Emden


Schifffahrtsbüro Emden

Schifffahrtsbüro Meppen


Schifffahrtsbüro Meppen