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Ölkontrollbuch

Die Ölkontrollbücher sind zum Nachweis der Abgabe von Altölen.

Die Erstausstellung wird durch die Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) vorgenommen.

Für die Ausstellung von Ölkontrollbüchern benötigen wir folgende Unterlagen:

  •        das aktuelle Ölkontrollbuch
  •        ein neues Ölkontrollbuch (ist vom Antragsteller mitzubringen)

Gemäß der Binnenschifffahrtskostenverordnung fallen für die Neuausstellung/Änderung eines Ölkontrollbuches Gebühren in Höhe von 14,85 € an.

Die Öffnungszeiten der Schifffahrtsbüros finden Sie hier. Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Zusatzinformationen

Schifffahrtsbüro Emden


Schifffahrtsbüro Emden

Schifffahrtsbüro Meppen


Schifffahrtsbüro Meppen