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Schifferdienstbuch

Alle Schiffsbesatzungsmitglieder die über kein Patent oder ein als gleichwertig anerkanntes Schiffsführungszeugnis verfügen, müssen im Besitz eines Schifferdienstbuches sein. Das Schifferdienstbuch ist an Bord mitzuführen und dient als Nachweis der Qualifikation des Besatzungsmitgliedes und als Nachweis der Fahrzeiten zur Erlangung einer höheren Qualifikation.  Schifferdienstbücher können von jedem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ausgestellt und geprüft werden. Gemäß der Schiffspersonalverordnung-Rhein (RheinSchPersV) sowie der Binnenschiffspersonalverordnung (BinSchPersV) hat der Inhaber eines Schifferdienstbuches dieses mindestens einmal jährlich dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt zur Prüfung vorzulegen. Die Prüfung entfällt, wenn keine Eintragung nach der letzten Prüfung stattgefunden hat.  Die Ausstellung, Prüfung sowie eine Eintragung einer Qualifikation sind gebührenpflichtig.

Wer kann ein Schifferdienstbuch beantragen?

  • Jede Person, die für den Dienst als Besatzungsmitglied geeignet ist.
  •  Schifferdienstbücher können ab einem Alter von 16 Jahren ausgestellt werden.
  •  Mit Nachweis eines Ausbildungsverhältnisses, kann ein Schifferdienstbuch bereits ab 15 Jahren ausgestellt werden.

Welche wesentlichen Voraussetzungen sind zu erbringen?

  • Jede Person, welche ein Schifferdienstbuch beantragen möchte, muss vorher bei einem zugelassenen Arzt auf seine körperliche Tauglichkeit geprüft werden.

In Deutschland sind gemäß Anhang 1 zur Dienstanweisung Nummer 2 zur RheinSchPersV unter anderem der Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst der Berufsgenossenschaft für Verkehr - ASD Rhein-Ruhr GmbH und die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH als Betriebsärzte (Ermächtigte Ärzte für die Tauglichkeitsuntersuchungen) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Auskunftsstellen für anerkannte Ärzte. Jede Person, welche ein Schifferdienstbuch beantragen möchte und in keinem Ausbildungsverhältnis steht, muss an einer grundlegenden Sicherheitsausbildung teilgenommen haben.

Welche Unterlagen muss der Antragsteller beim WSA vorlegen?

Um ein neues Schifferdienstbuch zu beantragen, benötigt das WSA:

  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • einen gültigen Personalausweis
  • ein aktuelles Lichtbild
  • das ärztliche Zeugnis im Original
  • Zertifikat über die grundlegende Sicherheitsausbildung
  • ggf. Vorlage eines Ausbildungsvertrages zum Binnenschiffer m/w/d im Original

Um ein Folgeschifferdienstbuch zu beantragen, benötigt das WSA:

  • einen ausgefüllten und unterschriebenen Antrag
  • einen gültigen Personalausweis
  • ein aktuelles Lichtbild
  • das aktuelle Schifferdienstbuch im Original 

Welche Gebühren sind zu entrichten?

Neuausstellung104,00 €
Ersatzausstellung und Folgebuch104,00 €
Überprüfung ohne Eintrag einer Qualifikationsänderung je angefangene Seite1,50 €, mindestens 5,00 €
Eintragung einer Qualifikation27,00 €

Die Adresse und Öffnungszeiten der Schifffahrtsbüros finden Sie hier.

Zusatzinformationen

Schifffahrtsbüro Meppen


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Schifffahrtsbüro Emden


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